Ambulantes Clearingverfahren (§§ 30, 34, 35, 35a SGB VIII)
Für Kinder und Jugendliche, die vom Hilfesystem derzeitig nicht erreicht werden können, bieten wir die Möglichkeit eines individuellen Clearingverfahrens an. Unser konzeptuell ausgearbeitetes Clearingverfahren (ambulant/stationär) setzt dabei auf niedrigschwellige Methoden, um einen Zugang zu besonders belasteten Kindern und Jugendlichen zu finden.
Während des Clearingverfahrens erfolgt eine umfassende Analyse der Fälle, die dabei auf folgende Methoden setzt: Aufsuchende Arbeit im Lebensumfeld, Netzwerk-/Ressourcenanalyse, klientenzentrierte Gesprächsführung mitsamt explorierendem offenem Fragen, „Leifadeninterviews“, Situationsbeobachtungen, Dokumentenanalyse bzw. katamnestische Sichtung der Fallakte und Fallreflexion sowie Hypothesenbildung.
Ansprechpartnerinnen:
Verena Arzischewski
Leitung Clearingverfahren
0176 43506725
verena.arzischewski@neuanfang-hamm.info
Neele Teismann
stllv. Leitung Clearingverfahren
0176 34634070
neele.teismann@neuanfang-hamm.info