Überblick/Leistungen
Unsere Angebote und Leistungen richten sich an Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene sowie Familien denen auf Basis der gesetzlichen Grundlagen im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII), im Rahmen von Hilfen zur Erziehung (§§ 27-41 SGB VIII), Hilfe und Unterstützung gewährt werden.
Die Angebote an die Kinder, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien verstehen sich als vorurteilsfrei, setzen sich gegen Stereotype und Stigmatisierung ein, sind daher vollkommen unabhängig von:
- der Nationalität oder Hautfarbe
- der Konfession
- der sexuellen Orientierung
- schulischer und beruflicher Bildung
- der Familienstruktur
- individuellen seelischen, körperlichen oder geistigen Voraussetzungen und Beeinträchtigungen
Das bedeutet, wir prüfen bei jeder Anfrage individuell, ob und wie eine geeignete/bedarfsgerechte Hilfe ausgestaltet werden kann. Unmittelbare Ausschlusskriterien bestehen nicht. Dennoch gilt für unsere Arbeit:
- grundsätzlich der völlige Verzicht auf physische oder psychische Gewalt. Die Gedanken der Toleranz und gegenseitiger Akzeptanz sind bindend.
- Unsere Arbeit ist geprägt von dem Leitgedanken der Freiwilligkeit. Wir arbeiten mit Kindern, Jugendlichen, Heranwachsenden und Familien dann zusammen, wenn diese den Wunsch haben, Veränderungen herbeiführen zu wollen.
- In unserer täglichen Arbeit verstehen wir uns als „Anwalt“ des Kindeswohls, respektive unserer Adressat:innen, unter der Einsicht, dass der Auftrag zu Konflikten führen kann.
- Alle unsere Mitarbeiter:innen verpflichten sich, keinerlei radikale Meinungsäußerungen und Gedankengut zu unterstützen bzw. zu propagieren.
- Eine Zugehörigkeit zu radikalen und/oder rechtspopulistischen Parteien, Gruppen etc. und eine Betriebszugehörigkeit schließen sich ausdrücklich aus.
Wir fokussieren aufgrund der Individualität der Lebenswirklichkeiten unserer Adressat:innen den Gedanken, möglichst passgenaue Hilfen bereitzustellen. Eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Professionen ist in diesem Prozess elementar. Durch die jahrelange Tätigkeit des Trägers in der Kinder- und Jugendhilfe haben sich hier probate Kooperationen und Netzwerke im regionalen und überregionalen Sozialraum ergeben. Ebenso kann eine Kombination von einzelnen Hilfeleistungen nötig sein und seitens des Trägers umgesetzt werden, um eine subjektorientierte bedarfsgerechte Hilfe installieren zu können. Dieser Ansatz soll ein hohes Maß an Flexibilität generieren, mit welcher die Individualität unserer Adressat:innen adäquat gewürdigt und gefördert werden soll. Ein Bereitschaftsdienst des Trägers stellt eine Versorgung in Krisen sicher.
Regelmäßige kollegiale Fallberatungen, Teamsupervisionen und interne/externe Fortbildungen zur fachlichen Weiterbildung gehören zum Standard unserer Arbeit.
Für nähere Informationen stehen Ihnen die einzelnen Hilfeformen/Leistungen hier auf der Seite zur Ansicht zur Verfügung.