Erziehungsbeistandschaften für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (§ 30 SGB VIII)
Ein Schwerpunkt unserer Arbeit stellen Erziehungsbeistandschaften für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene dar. Hierfür stehen Mitarbeiter:innen verschiedener Professionen als Fachkräfte zur Verfügung. Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht das Kind/der Jugendliche. Gem. § 30 SGB VIII wird in der fachlichen Arbeit bei der „Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds“ unterstützt. Die „Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie“ und eine individuelle „Verselbständigung“ können unter Mitarbeit der Adressat:innen gezielt durch uns gefördert werden.
Zusätzlich zur individuellen Bezugsbetreuung bieten wir mittwochs und freitags tagesstrukturierende Aktivitäten an. Jeden Freitag besteht hier die Möglichkeit in unserer Geschäftsstelle gemeinsam zu kochen und zu essen. Weiterhin können die ambulant betreuten Kinder und Jugendlichen bei Bedarf täglich unter Anleitung einer Fachkraft ihre Hausaufgaben erledigen oder sich auf Klassenarbeiten vorbereiten.
Ferner finden durch den Träger wiederkehrend organisierte Freizeit-/Gruppenaktivitäten statt. In den NRW Ferien bieten wir ein regelmäßiges Ferienprogramm an. Wir betreuen auch Kinder und Jugendliche, die von einer seelischen Behinderung im Sinne des § 35a SGB VIII bedroht sind.
Ansprechpartnerin:
Rosalie Tiggemann
Leitung familienunterstützende Dienste
0179 3661831
rosalie.tiggemann@neuanfang-hamm.info