Sozialpädagogische Familienhilfen (§ 31 SGB VIII)
Die Sozialpädagogische Familienhilfe versteht sich gem. § 31 SGB VIII als eine „intensive“ Hilfeform und will durch eine engmaschige Betreuung der Familien bei „Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen“ Hilfestellungen im direkten Alltag der Familien sicherstellen. Um langfristig Selbsthilfe zu bewirken, ist die Hilfe „in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.“
Neuanfang bietet im Rahmen der ambulanten und familienunterstützenden Angebote Sozialpädagogische Familienhilfen an. Das Angebot versteht sich einzelfallorientiert in seiner Intensität, sodass eine umfassende Hilfe und regelmäßige alltagsnahe Begleitung einer Familie oder z.B. „nur“ eine Beratung in Erziehungsfragen nötig sein können. Unsere ausgebildeten Mitarbeiter:innen verschiedener Professionen akzeptieren die Lebenswelten der betreuten Familien. Sie versuchen nicht instruierend aufzutreten, sondern verstehen sich als Unterstützer, der oftmals sehr belasteten Familien.
Ansprechpartnerin:
Rosalie Tiggemann
Leitung familienunterstützende Dienste
0179 3661831
rosalie.tiggemann@neuanfang-hamm.info
Melanie Küpper
Leitung familienunterstützende Dienste
0176 45822206
melanie.kuepper@neuanfang-hamm.info